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Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen mit Beginn des Jahres 2019 den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat hat am 14.12.2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der zwei neue Arbeitsmarktinstrumente einführt.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und mindestens 25 Jahre alt sind. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug geltend machen. Der Zuschuss wird fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 % des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um 10 % pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, erhalten sie von den Jobcentern außerdem ein begleitendes Coaching.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Sie erhalten als staatliche Förderung im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 % des gezahlten Lohns. Auch für sie ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem gibt es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ende der Förderung von sechs Monaten.

Fundstelle
* PM zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)