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Mit dem „Entwurf“:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710773.pdf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung plant die Bundesregierung die Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung ab 2013 von bisher 400 auf 450 EUR anzuheben. Entsprechend soll die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt um 50 EUR auf dann 850 EUR erhöht werden.
Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 25.9.2012, Drs. 17/10773

Darüber hinaus sollen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dies hätte zur Folge, dass sie die Differenz vom Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 Prozent) zum regulären Beitragssatz (19,6 Prozent) entrichten müssten und somit u.a. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben können.
Es soll jedoch die Möglichkeit bestehen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Derzeit gilt spiegelbildlich, dass zunächst Rentenversicherungsfreiheit eintritt, Minijobber auf Antrag aber eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung begründen können.
Hinweis:
Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 1.1.2013 bestanden haben, sind Bestandsschutzregelungen geplant. So sollen z.B. Einkünfte zwischen 400 und 450 EUR bis Ende 2014 weiterhin der Gleitzonenregelung unterliegen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist per Antrag möglich.