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Für die Wirtschaft wurde eine wichtige Übergangsfrist bis 30.9.2020 beschlossen.

Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1.1.2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen war zuletzt bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden.

Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt.

Fundstelle
PM des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 25.9.19