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Die OFD Niedersachsen hat aktuell zur Abgrenzung der Vermittlungsleistung vom Eigengeschäft – speziell in Sonderfällen des Verkaufs gebrauchter Kfz – Stellung genommen.

Grundsatzregel

Zur Abgrenzung der Vermittlung vom Eigenhandel verweist die OFD zunächst auf „Abschn. 3.7 UStAE“:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2016-02-23.pdf?__blob=publicationFile&v=78.
Daneben ist auch weiterhin das BMF-­Schreiben vom 5.7.1984 (IV A 2 – S 7110 – 15/84) zu beachten. Dieses vermeintlich „alte“ Schreiben ist weiter gültig.
OFD Niedersachsen 5.10.15, S 7110 – 3 St 171

Zahlungsvereinbarungen

Laut OFD Niedersachsen sind Beginn und Dauer einer Kreditgewährung im Fall des Verkaufs gebrauchter Kfz frei vereinbar. Die Parteien können auch eine längere Laufzeit als sechs Monate vereinbaren. Das Ende der Kreditgewährung ist jedoch mit einem Termin anzugeben.

Beurteilung eines Minusgeschäfts

Ist der vereinbarte Mindest-Verkaufspreis für den Gebrauchtwagen nicht zu erzielen und setzen der Kraftfahrzeughändler und der Gebrauchtwagenverkäufer den Mindest-Verkaufspreis einvernehmlich bei gleichzeitiger Reduzierung des Neuwagenpreises herab, wird der Vermittlungsvertrag über den Gebrauchtwagen hiervon nicht berührt. Die Reduzierung des Neuwagenpreises betrifft nur die Lieferung des Neuwagens.

Schiedsgutachterverfahren

Hat der Kraftfahrzeughändler bei Verkauf eines Gebrauchtwagens aufgrund der Entscheidung einer Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes am Fahrzeug Nachbesserungen vorzunehmen, deren Kosten die Vermittlungsprovision oder die nach Abzug anderer Kosten verbleibende Restprovision übersteigen, steht dies einer Vermittlungsleistung nicht entgegen.

Händlergarantie

Kraftfahrzeughändler bieten häufig gegen gesondertes Entgelt eine Händlergarantie an. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Hauptleistung des Händlers (BFH 9.10.02, V R 67/01, BStBl II 03, 378), die
entweder in einer steuerfreien Garantieübernahme (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG) oder
im Falle der Vermittlung einer Garantieversicherung in der steuerfreien Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG) besteht.
Beides steht mit der Vermittlungsleistung des Kraftfahrzeughändlers in keinem unmittelbaren Zusammenhang.
Für die Vermittlereigenschaft ist dies unschädlich. Unschädlich ist auch eine sogenannte Schadensminderungsprovision, die der Kraftfahrzeughändler bei geringen Schadensquoten von einer Versicherung erhält.

Garantie bei der Lieferung von Ölprodukten

Mitunter übernimmt der Lieferant von Ölprodukten gegenüber dem Käufer des Gebrauchtwagens eine Garantie gegen Materialschäden am Motor, Getriebe sowie Differential.
Für die Vermittlungsleistung des Kraftfahrzeughändlers ist es unschädlich, wenn er sich gegenüber dem Lieferanten von Ölprodukten verpflichtet, ihn in begrenztem Umfang von der Haftung für eintretende Schäden freizustellen.

Geschäftsveräußerungen

Bei einer Veräußerung des Unternehmens Fahrzeughandel übernimmt der Erwerber die Vermittlungsverträge. Ein zwischen dem bisherigen Kraftfahrzeughändler und dem Erwerber ohne Zustimmung des Gebrauchtwagenverkäufers abgeschlossener Untervermittlungsvertrag steht der Anerkennung einer Vermittlungsleistung beim Verkauf des Gebrauchtwagens nicht entgegen.