In für VERMIETER, Steuer-Tipps für ALLE

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend („BMFSFJ“:http://www.bmfsfj.de/) hat einen neuen „Elterngeldrechner“:http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner bereitgestellt.
Hiermit können werdende Eltern ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren, welche Verteilung für sie infrage kommt und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt.
Die neuen Regelungen zum „ElterngeldPlus“:, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1.7.2015 geboren werden. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie u.a. unter „www.elterngeld-plus.de“:http://www.elterngeld-plus.de/ sowie unter www.familien-wegweiser.de. Hier gelangen Sie auch zum aktualisierten und erweiterten Elterngeldrechner.
BMFSFJ, Mitteilung vom 15.4.2015 „Was ändert sich mit dem ElterngeldPlus?“

Hintergrund

Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % vorgesehen. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen.

Kein Erlass bei eigener Verantwortung des Leerstands

Beruht der (teilweise) Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Steuerpflichtige den Leerstand grundsätzlich zu vertreten.
Liegt das Gebäude jedoch in einem Sanierungsgebiet, kann sich der Steuerpflichtige der zweckmäßigen und zügigen Durchführung der zur Erfüllung des Sanierungszwecks erforderlichen Baumaßnahmen letztlich nicht entziehen. Den durch die Sanierung entstehenden Leerstand hat er folglich auch nicht zu vertreten – und zwar selbst dann nicht, so der Bundesfinanzhof, wenn er die Entscheidung über den Sanierungszeitpunkt getroffen hat.