Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drs. 61/25 [B]). Die Gebühren für Dienstleistungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe steigen damit zum 1.7.2025 deutlich. Die geänderte StBVV wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 25, Nr. 105 vom 8.4.25).
Wirtschaftlicher Hintergrund
Steuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgesehenen Gebühren, die zuletzt am 1.7.2020 erhöht wurden, berücksichtigen diesen Kostenanstieg bislang überwiegend nicht. Damit Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, sollen die Gebühren nach einem Änderungsvorschlag des BMF deshalb an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Praxistipp
Im allgemeinen Dienstleistungsbereich sind nach der Verordnungsbegründung die tariflichen Monatsverdienste um 7,2 % und bei freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, um gut 6,6 % (jeweils ohne Sonderzahlungen) gestiegen.
Bundesrat stimmt BMF-Änderungsverordnung zu
Rechtliche Grundlage der StBVV (17.12.1981, BGBl. I S. 1442, zuletzt geändert durch VO 11.12.2024, BGBl. 2024 I S. 411) ist § 64 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBerG. Danach hat das BMF für den Erlass der StBVV eine Verordnungsermächtigung. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen (Art. 80 Abs. 2 GG). Das Bundeskanzleramt hatte die BMF-Änderungsverordnung am 6.2.2025 dem Bundesrat zugeleitet.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung am 21.3.2025 zugestimmt (BR-Drs. 61/25 [B]). Nach Verkündung der Änderungsverordnung steigen die Gebühren der StBVV mit Beginn des nächsten Quartals.
Übersicht / Wesentliche Änderungen bei den StB-Gebühren |
Die geänderte StBVV sieht folgende wesentliche Änderungen vor:
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Finanzielle Auswirkungen für Wirtschaft und Bürger
Von der geänderten StBVV werden zwar keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet. Für die Wirtschaft entsteht allerdings ein einmaliger Erfüllungsaufwand i. H. v. rund 1 Mio. EUR. Die Anpassung der Steuerberatervergütung führt ferner zu fortlaufenden höheren Kosten bei betroffenen Bürgern und der Wirtschaft. Diese Kosten hängen in Art und Umfang von den im Einzelfall in Anspruch genommenen Dienstleistungen von Steuerberaterinnen, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ab. Die Kosten werden nach der Verordnungsbegründung auf etwa 462 Mio. EUR geschätzt. Diese Schätzung berücksichtigt diejenigen Gebührenanpassungen, bei denen ausreichenden Zahlen für eine Schätzung zur Verfügung stehen.
Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ist die Anhebung der Gebühren nach einem Zeitraum von fast fünf Jahren eine willkommene Kompensation gestiegener Personal- und Sachkosten. Für Steuerbürger und Wirtschaft, die die Dienste in Anspruch nehmen, werden allerdings künftig die Kosten für Steuererklärung (§ 24 StBVV), Buchführung (§ 33 StBVV), Lohnbuchführung (§ 34 StBVV) und Jahresabschluss (§ 35 StBVV) zum Teil kräftig steigen – das ist die Kehrseite der Medaille.
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