In für ARBEITNEHMER, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

Die vorausgefüllte Steuererklärung („Belegabruf“) ist ein Service der Steuerverwaltung, der bereits über das Portal „mein ELSTER“ genutzt werden kann. Den Steuerpflichtigen wird dadurch die Erledigung der Steuererklärungspflichten erleichtert, weil die steuerlich relevanten Informationen bereits im FA vorliegen und automatisch in die zutreffenden Felder der elektronischen Steuererklärung übernommen werden. Dieser Belegabruf soll bis Ende der Legislaturperiode (2021) sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden (BT-Drucks. 19/11987).

Folgende Daten liegen der Steuerverwaltung bereits elektronisch vor:

  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge),
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld),
  • Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL).

Zu den neu hinzukommenden Daten gehören beispielsweise:

  • Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,
  • Zinsen auf Steuererstattungen,
  • Zuwendungen („Spenden“),
  • Freigestellte Kapitalerträge und
  • Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen).