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Seit dem 1.1.19 gilt das neue Verpackungsgesetz, kurz VerpackG. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen.

Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen ab 2019 einiges beachten. Um was es sich im Speziellen handelt, erfahren Sie, differenziert nach Wirtschaftszweigen, speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer in verschiedenen Themenpapieren unter www.verpackungsregister.org.

Ferner informiert ein „How-To-Guide“ und das Dokument „Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ über grundlegende Pflichten