In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER

Das Konzept der Zusammenarbeit von Buchhaltung und Steuerberatung kann nur vorteilhaft sein, wenn beide Partner, Steuerberater und Buchhalter, eine enge Kooperation im Interesse des Mandanten als selbstverständlich voraussetzen.

Dies dürfen dann keine Lippenbekenntnisse bleiben, diese Kooperation muss gelebt werden!

Folgen Steuerberater, Buchhalter und Unternehmensberater nicht den gleichen Grundsätzen in dieser Partnerschaft, dann ist nicht selten hier der Grund für einen unzufriedenen oder gar „wechsellustigen“ Mandanten zu finden.

Wenn sich der Buchhalter / Unternehmensberater als Bindeglied zwischen Mandant und Steuerberater versteht, kann eine Zusammenarbeit zum Wohle des Mandanten erfolgreich sein. Auch aus unserer Erfahrung in der Kooperation mit selbständigen Buchhaltern und Unternehmensberatern kann ich das nur bestätigen!

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Das Problem von Buchhalter & Unternehmensberater

Er ist gem. § 6 Steuerberatungsgesetz auf die Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle mit seinen Nebenleistungen (Sortieren der Belege, Debitoren- und Kreditorenüberwachung, Lohnabrechnungen, etc.) fixiert. Siehe hierzu auch unseren Beitrag : Fragen und Antworten für Buchhalter

Der Steuerberater hat folgendes Problem

Die wachsende Flut gesetzgeberischer Aktivitäten – gerade im Steuerrecht – „rauben“ immer mehr Kraft und Zeit, die dann an anderen Stellen fehlt. Auch die wachsenden Lohnkosten tun ihr übriges.

Aber, Probleme sind dazu da, sie zu lösen!

Und jeder Steuerberater weiß: Eine gute Buchhaltung (also ein guter Buchhalter!) ist der halbe Abschluss!

Die Vorteile für Buchhalter und Unternehmensberater liegen auf der Hand:

  • permanente Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt,
  • laufende Informationen bzgl. zu berücksichtigender Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht,
  • Nutzung unserer Buchhaltungs-Software inkl. Progamm-Schulungen,
  • durch unser FiBu-Qualitätsmanagement ist eine qualitative (betriebsprüfungssichere) Buchhaltung gewährleistet,
  • „Absicherung“ der Buchhaltung durch den Steuerberater, denn vier Augen sehen mehr als zwei.

Die Vorteile für uns

  • Entlastung für den Steuerberater, dieser kann sich mehr auf „sein Kerngeschäft“ – die individuelle (nicht nur steuerliche) Beratung des Mandanten – konzentrieren Reduzierung unserer Personalkostenquote und leistungsgerechtere Honorierung

Fazit

Die Vorteile für den Mandanten liegen ebenso auf der Hand, wie die Nutzenargumente auf unserer Seite. Das gebotene Leistungs-Spektrum und damit die Sicherheit für den Mandanten vergrößern sich.

Meiner Erfahrung nach, ist die persönliche Komponente sowohl beim Buchhalter als auch beim Steuerberater ein heute schon wirksames Mittel sich von Mitbewerbern abzugrenzen!