In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten unter gewissen Voraussetzungen durch einen lohnsteuer- und sozialabgabefreien Kaufkraftzuschlag erstatten.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich die Werte für einige Länder zum 1.7.2013 erhöht haben.
Die vom Bundesfinanzministerium aktuell bekannt gegebene Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge kann „hier heruntergeladen werden.
BMF-Schreiben vom 31.7.2013, Az. IV C 5 – S 2341/12/10002