In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER

Ab dem Lohnabrechnungszeitraum Januar 2009 ergeben sich umfangreiche Änderungen, welche nunmehr zu beachten sind.
Bei professioneller Lohnberechnungssoftware sollten lohnsteuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Änderungen mittels Update zur Verfügung stehen.
Nachfolgend einige Tipps woran Sie als Lohnbuchhalter achten sollten :

Gesundheitsfond

Durch den Start des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 wurde bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% (allgemeiner Beitragssatz) eingeführt.
Der Zusatzbeitrag i. H. von 0,9%, der z.Z. noch von dem Arbeitnehmer allein zu tragen ist, ist darin bereits enthalten.

Korrektur-Beitragsnachweis für 2008

Eine genaue Abgrenzung der Beiträge bis zum 31.12.2008 ist durch die Einführung des Gesundheitsfonds erforderlich. Alle Beiträge, die beitragsrechtlich noch zum Abrechnungsjahr 2008 zählen, müssen vor der Neuregelung abgesetzt werden.
Durch Differenzen aus dem Schätzverfahren, Rückrechnungen in das Abrechnungsjahr 2008, Berechnungen aus der Märzklausel im ersten Kalendervierteljahr 2009 ist zur Abgrenzung der Beiträge ein Korrektur-Beitrags-Nachweis zu erstellen.

DEÜV-Meldeverfahren Unfallversicherung

In das DEÜV-Meldeverfahren wird ab dem Meldezeitraum 01.01.2009 auch die Unfallversicherung mit einbezogen. Neuer Meldetatbestand ist die künftig monatliche Meldung des unfallversicherungspflichtigen Entgeltes.
Diese elektronische Übermittlung entbindet jedoch nicht den Arbeitgeber bis auf weiteres von der Abgabe eines jährlichen Lohn-Nachweises. Dieser ist voraussichtlich noch bis 2012 weiterhin in Papierform einzureichen.

Elektronische Übermittlung an die berufsständischen Versorgungswerke

Ab Januar 2009 besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Beitrags- und DEÜV-Meldungen an die berufsständischen Versorgungswerke (BV).

Insolvenzumlage

Diese wird nicht mehr von der Berufsgenossenschaft eingezogen und überwacht. Ab dem 01.01.2009 wird die Insolvenzumlage als Bestandteil des Gesamt-Sozial-Versicherungsbeitrages in den monatlichen Beitragsnachweisen an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenversicherungen abgeführt. Der einheitliche Umlagebeitrag für das Abrechnungsjahr 2009 beträgt derzeit 0,1%.

Sofortmeldungen

Um die Schwarzarbeit einzudämmen, wurde die sogenannte Sofortmeldung an die Rentenversicherungsträger eingeführt. Diese ist in bestimmten Berufszweigen wie Baugewerbe, Gastronomiewesen… notwendig. Die Sofortmeldung entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Anmeldung zur Sozialversicherung innerhalb der ersten 6 Wochen nach Arbeitsbeginn.

Mitführungspflicht

In bestimmten Berufszweigen war die Mitführung des Sozialversicherungsausweises mit Passbild zwingend erforderlich. Dies wurde ab dem 01.01.2009 neu geregelt. Ab diesem Zeitraum ist die Mitführung des Personalausweises erforderlich.
Steuer-Tipp
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter schriftlich auf die Mitführung des Personalausweises hin, lassen Sie sich diese Mitteilung von Ihren Mitarbeitern unterzeichnen und nehmen Sie diese zu Ihren Personalunterlagen.
Die unterschriebene Erklärung des Arbeitnehmers ist bei einer evtl. Zollprüfung vorzulegen.