In für Erben, für VERMIETER, Steuer-Tipps für ALLE


Wird ein Firmen Pkw auch für private Fahrten verwendet und es wird kein Fahrtenbuch geführt, muss gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG der private Nutzenanteil mit 1 Prozent des Bruttolistenpreis – zzgl. ( auch nachträglich eingebauter ) Sonderausstattung – im Jahr der Erstzulassung erfasst werden.
Natürlich gibt es auch andere Methoden zur Erfassung des Nutzenanteils, haben Sie Fragen zur dieser Thematik können Sie uns gerne „kontaktieren“: oder holen sich eine einfache Auskunft bei Ihren zuständigen Finanzamt ein.

Übernahme der Mietkosten sind Werbungskosten
Nach dem Auszug der Mutter, renovierte der Sohn die Immobilie und vermietete diese fortan an Fremde. Die Mietzahlungen für die Mutter setzte der Sohn als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt lehnte ab, die Richter des Finanzgerichts Hessen gewährten den Werbungskostenabzug jedoch. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Az. IX R 28/12 anhängig ist.
Steuertipp::
Die für die Mutter übernommenen Mietkosten durften als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, weil der Sohn und seine Mutter die Aufgabe des Wohnrechts und die Übernahme der Miete schriftlich regelten. Dass die Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde, ist nicht schädlich.