Aufwendungen für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“, das die Teilnehmer durch die Vermittlung von Fachwissen befähigen soll, Ertragspotenziale steuerpflichtiger Mieteinnahmen bestmöglich zu nutzen und die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen für das Programm „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten geltend machen kann.
Der Steuerpflichtige ist der Auffassung, dass es sich bei seinen Aufwendungen für die „Immocation Steuerclass“ um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt, da der Lehrgang mit dieser Einkunftsart in Zusammenhang steht. Die „Immocation Steuerclass“ sei nach ihrem Schwerpunkt eine Beratungs- und Fortbildungsmaßnahme für Vermieter. Vermittelt würden praxisbezogene Inhalte, die individuell auf die Vermietungstätigkeit zugeschnitten seien. Bei den Seminaren würden die Feinheiten der Investorentätigkeit näher beleuchtet, um die eigene Investitionstätigkeit zu optimieren bzw. künftige Projekte in einer wirtschaftlich sinnvollen Struktur zu realisieren. Aufgrund der mit Immobilieninvestments verbundenen hohen Investitionssummen müssten Risiken vermieden werden. Ziel des Kurses sei die steuerliche Optimierung der Vermietungstätigkeit sowie die konkrete Bewältigung der sich daraus ergebenden steuerlichen Fragestellungen.
Dagegen brachte das FA vor, das Ziel des Lehrgangs bestehe nicht in der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der konkreten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sondern liege vielmehr darin, darauf abzuzielen, Steuern zu sparen und Steuersparstrategien zu erlernen. Ein konkreter Zusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei nicht erkennbar.
Entscheidung
Die vom Steuerpflichtigen eingelegte Klage hatte Erfolg. Das FG entschied, dass die Aufwendungen insgesamt durch die Erzielung von Vermietungseinkünften veranlasst und daher als Werbungskosten abziehbar waren.
Der Videokurs sowie die weiteren angebotenen Leistungen wie die Kalkulationstools, die Vorlagen, die Sprechstunden etc. richten sich nach ihrem Inhalt an Personen, die mit Immobilien Einkünfte erzielen und dabei auch Steuern sparen wollen. Die zwölf Lektionen des Kurses bestehen aus den Themen Einführung, Grundsätze bei Vermietungseinkünften, gewerbliche Vermietungseinkünfte, vermögensverwaltende GmbH, Familiengenossenschaft, Erbschaftsteuer, Stiftung, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Co-Investments, steuerlich optimierte Immobilien-Strategien und Steuersparmodelle ohne Immobilien.
Sie enthalten Links zu BFH-Entscheidungen, ein Kalkulationstool mittels Excel (Kalkulation Disagio) und ein Vertragsmuster mit Erläuterung (Darlehensvertrag Disagio“). Zahlreiche Videos, insbesondere die „Grundsätze bei Vermietungseinkünften“ mit einer Gesamtlänge von rund fünf Stunden wie z. B. „Einführung in die Anlage V&V“, „Einnahmen und Vermietung und Verpachtung, Abschreibung: Bemessungsgrundlage“, „Finanzierungskosten: Zinsen bei Finanzierungskosten“ etc., aber auch andere Lektionen wie die zu beachtenden umsatzsteuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung beinhalten allgemeine Informationen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die steuerlichen Aspekte der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stehen aber im Vordergrund.
Die Vermittlung dieser Inhalte hat einen unmittelbaren Bezug zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie notwendige Inhalte vermitteln, die ein Immobilieninvestor zur Erzielung seiner Einkünfte haben sollte. Die Vermittlung der steuerlichen Grundlagen ist vergleichbar mit Steuerberatungskosten, die abziehbar sind, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen. Der Steuerpflichtige eignet sich diese steuerrechtlichen Grundlagen, die in Zusammenhang mit seinen Vermietungseinkünften stehen, selbst an.
Allerdings sind auch Videos im Angebot, die mit den Einkünften des Steuerpflichtigen nicht in Zusammenhang stehen wie z. B. die Themen Familiengenossenschaft und Stiftung. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht grundsätzlich der Erzielung der Einkünfte des Steuerpflichtigen dienlich ist. Entsprechendes gilt für die Wissensdatenbank, quasi als Nachschlagewerk zu den gesamten Themen sowie die Vorlagen und Dokumente. Diese Werkzeuge sind aber nur ein Teil des Programms. Denn weiterhin werden mit dem Programm individuelle Beratungsleistungen angeboten. Dies ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, konkrete Fragen zu seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu stellen, sodass diese Leistungen zweifelsohne einen ganz konkreten Bezug zu den Einkünften aufweisen. Entsprechendes gilt für den Workshop, die Gruppentreffen sowie die wöchentliche Steuersprechstunde („perfekt für größere Fragen zwischendurch“). Vor diesem Hintergrund treten die Vorlagen und Werkzeuge, die für die Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Vermietung und Verpachtung nicht geeignet sind, bei einer Gesamtbetrachtung in den Hintergrund.
Dieses Urteil ist für Immobilieninvestoren durchaus interessant, da es die Abgrenzung zwischen privater Lebensführung (§ 12 EStG) und beruflicher bzw. investitionsbedingt erforderlicher Fortbildung schärft. Im Regelfall dürften die Finanzämter derartige Aufwendungen jedoch als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung anerkennen.
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