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Wir möchten Sie heute über eine aktuelle und für viele Betroffene erfreuliche Entwicklung im Zusammenhang mit den Rückforderungen der Corona-Soforthilfe informieren.

Aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen und offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren zur Corona-Soforthilfe (Bundeszuschuss) haben die zuständigen Bewilligungsstellen der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt reagiert.

Mit sofortiger Wirkung werden sämtliche Rückforderungen des Corona-Soforthilfe-Zuschusses ausgesetzt. Dies bedeutet, dass vorerst keine neuen Zahlungsaufforderungen ausgesprochen, keine Mahnungen versendet und keine bereits bestehenden Rückforderungen weiterverfolgt werden.

Diese Aussetzung gilt bis zur abschließenden Klärung aller offenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen und die rechtliche Zulässigkeit der Rückforderungen.

Für Sie als Empfänger der Corona-Soforthilfe bedeutet dies konkret:

  • Sie müssen derzeit keine Rückzahlungen leisten.

  • Sollten Sie bereits eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, ist auch diese zunächst ausgesetzt.

  • Etwaige Widerspruchsfristen sollten dennoch im Auge behalten werden.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Entwicklung weiterhin aufmerksam zu verfolgen. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben oder Unterstützung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wünschen.

Nachfolgend finden Sie die offiziellen Veröffentlichungen der beiden Bundesländer mit weiteren Informationen: