In Steuer-Tipps für ALLE

Das BMF hat den „Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren mit 2,44 % bekannt gegeben.
Dieser Prozentsatz ist für die Wertermittlungen bei verschenktem oder vererbtem Betriebsvermögen im laufenden Jahr 2012 anzuwenden, während es bei unentgeltlichen Zuwendungen in 2011 mit 3,43 % noch mehr waren. Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und wird von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten errechnet.
BMF 2.1.12, IV D 4 – S 3102/07/0001


Der Prozentsatz ist als Grundlage relevant für die Ermittlung des gemeinen Werts von Betriebsvermögen unter Anwendung eines vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 200 BewG, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Hierdurch kann – unabhängig von der Größe – für alle Unternehmen der Wert von Betriebsvermögen oder Anteilen an Gesellschaften auf der Grundlage der Ertragsaussichten nach § 11 Abs. 2 BewG ermittelt werden. Maßgebend ist dabei der Durchschnittsertrag aus den Betriebsergebnissen der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre, der mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird. Dieser Faktor setzt sich aus dem variablen Basiszinssatz und einem pauschalen Risikozuschlag von 4,5 % zusammen. Er berücksichtigt pauschal neben dem Unternehmerrisiko auch Fungibilität, Wachstum oder inhaberabhängige Faktoren.
Steuer-Tipp:
Der Kapitalisierungsfaktor ergibt sich dann aus dem Kehrwert. Da der Kapitalisierungszinssatz für 2012 nun 2,44 % ist, beträgt der Faktor 14,41. Der Multiplikator erhöht sich also, je geringer der Marktzins ist. Für 2011 lag er bei einem Basiszins von 3,43 % noch bei 12,64 und war damit aufgrund des geringeren Prozentsatzes deutlich geringer.