In Steuer-Tipps für ALLE

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen, auch nach der Trennung besteht. |

Fundstelle
OLG Koblenz 12.6.19, 13 UF 617/18