In für UNTERNEHMER

Die Wiederverkaufsmethode ist vorallem für Vertriebsgesellschaften geeignet.
Die Wiederverkaufsmethode ermittelt den Fremdvergleichspreis im Wege einer sog. Spannenrückrechnung aus dem gegenüber fremden Dritten berechneten Wiederverkaufspreis.
Durch Abzug der in der jeweiligen Handelsstufe üblichen Handelsspanne wird der angemessene Einkaufspreis ermittelt.
Bei abweichendem Ergebnis sollten Sie nachweisen können, dass der Preis aus anderen Gründen fremdüblich ist (z. B. durch Preisvergleich mit fremden Dritten). Ansonsten kann dass das Finanzamt den Fremdvergleichspreis ansetzen und eine entsprechende Gewinnerhöhung vornehmen.
Allerdings hat das FA dafürdie Beweislast , dass der Preis außerhalb einer Bandbreite von angemessenen Fremdvergleichspreisen liegt, sofern Sie ihrer Dokumentationspflicht nachkommt.