In Steuer-Tipps für ALLE

Im Netz verfügbar sind zwei interessante Informationen, die Sie für Ihre Praxis kennen sollten.

Broschüre „Vereine und Steuerrecht“: Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt wies in einer Pressemitteilung 01/2022 vom 21.1.2022 darauf hin, dass die Broschüre „Vereine und Steuerrecht“ in aktualisierter Form zum Download unter www.mf.sachen-anhalt.de zur Verfügung steht oder unter www.sachsen-anhalt.de/bs/publikationen bestellt werden kann.

Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder & Umsatzsteuer: Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Besonderheiten zur nichtunternehmerischen Nutzung von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern sowie von Hybridelektrofahrzeugen näher beleuchtet (BMF 7.2.22, III C 2 – S 7300/19/10004:001).

Laufende Vorauszahlungen – Einbeziehung der Corona-Hilfen tabu

Viele Finanzämter fordern aktuell Unternehmer dazu auf, eine Prognose für ihr zu erwartendes Einkommen 2022 vorzulegen. Betroffen sind vor allem Unternehmer, die im Jahr 2021 Umsatzzuwächse verzeichnet haben. Wichtig zu wissen: In die Prognose müssen im Jahr 2022 fließende staatlicher Corona-Hilfen nicht einbezogen werden. Diese werden erst im Rahmen der Gewinnermittlung für 2022 erfasst und versteuert. Bei der Ermittlung der Höhe der Vorauszahlungen sind Corona-Hilfen tabu.

Beachten Sie | Diese Aussage kann den „FAQ Corona (Steuern) des Bundesfinanzministeriums entnommen werden, die regelmäßig aktualisiert werden (abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de).