In für Erben, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Der Bund der Steuerzahler hat darauf hingewiesen, dass ein Musterverfahren zu der Frage anhängig ist, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebs im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge steuerlich absetzbar sind.
Bund der Steuerzahler, PM vom 22.2.2013; anhängig beim BFH unter Az. IV R 44/12

Im Streitfall wurde der Kommanditanteil an einer Personengesellschaft auf den Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung erkannte das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben an – übrigens zu Recht wie das Finanzgericht Nürnberg befand.
Da das Verfahren nun beim Bundesfinanzhof anhängig ist, werden die Richter entscheiden müssen, ob im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils angefallene Notarkosten betrieblich (mit-)veranlasst und daher vor dem Hintergrund des Nettoprinzips als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Hinweis: Geeignete Fälle können über einen Einspruch offengehalten werden.