In für UNTERNEHMER

Für die Verrechnungspreisanalyse müssen Sie die angewandte Methode Verrechnungspreisfindung benennen und begründen.
Ihre Dokumentation zur Verrechnungspreisanalyse nach § 4 Nr. 4 der GAufzV muss eine Begründung für die Geeignetheit der angewandten Verrechnungspreismethode enthalten.
Weitere Informationen und Hinweise zu der für Ihre Gesellschaft günstigsten Verrechnungspreismethode finden Sie in den Ausführungen zu den „Verrechnungspreismethoden“:.