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Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das unter anderem die Riester- und Rürup-Rente sowie den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
Regierungsentwurf: BT-Drucks. 17/10818, 17/12219, 17/12220
Vorgabe Vermittlungsausschuss: BT-Drucks. 17/12628 vom 6.3.2013

Die Länder sind der Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.
Die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen gehe unangemessen weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.
Zudem sieht der Bundesrat die Gefahr, dass es durch die geplanten Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann. Insoweit wird es also – wie bei anderen gesetzlichen Maßnahmen wie etwa dem Nachfolger zum „JStG 2013“:Abgespecktes JStG 2013 enthält weitere ursprünglich angedachte Pläne – noch etwas dauern, bis das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in Kraft treten kann.
Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung zu § 92 a Abs. 2 Satz 3 EStG in Hinsicht auf das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester vorschlagen.
Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt, indem Sparer, die ihr Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie einsetzen, einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung erzielen.
Wurde dieser Vorteil bisher mit 2 % jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und dem Wohnförderkonto zugeführt, das mit der nachgelagerten Besteuerung vergleichbar ist, kommt es durch die Absenkung auf 1 % zu erheblichen Steuerausfällen.
Zudem kann der Bundesrat nicht erkennen, worin die Vereinfachung liegen soll. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.
Das Gesetz führt insgesamt langfristig zu erheblichen Steuerausfällen. Das beginnt bei der Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20.000 auf 24.000 EUR, wobei die Höhe der Steuerausfälle auf einer geringen Nutzung von nur rund 12.500 Steuerpflichtigen basiert. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbstständigen in Deutschland zu gering.
Bemängelt werden auch die vorgesehenen Produktinformationen. Die stellen zwar eine größere Kostentransparenz für den Bürger her, diese Maßnahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändert hieran nichts. Insbesondere darf das neue Institut weiterhin hohe Abschlussgebühren zulasten des Verbrauchers ansetzen.
Damit bleibt in der Bevölkerung die bestehende Zurückhaltung gegenüber der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, weil die angebotenen Anlageformen teilweise mit hohen Kosten belastet werden und sich wenig transparent zeigen.
So betragen die Aufwendungen für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung nach einer aktuellen Untersuchung zwischen 1,6 und 9,5 % der Beiträge und Zulagen. Damit wird die Riester-Förderidee durch eine übermäßige Kostenbelastung konterkariert, bemängelt der Bundesrat bei seiner Vorlage an den Vermittlungsausschuss.
Die Belastungen für geförderte Altersvorsorgeprodukte müssten deshalb begrenzt werden, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zugunsten effizienterer Altersvorsorgeprodukte zu ermöglichen.