In für UNTERNEHMER

Die Ausführungen zu den verschiedenen Verrechnungspreismethoden geben Ihnen Hinweise dafür, welche der Verrechnungspreismethoden für Ihre jeweiligen Lieferungen, Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen am geeignetsten ist.
Das Finanzamt erwartet, dass Sie Ihre Verrechnungspreise anhand folgender Vergleichsmethoden darlegen :
„Fremdvergleichspreismethode“: (CUP – Comparable Uncontrolled Price)
„Wiederverkaufspreismethode“: (Resale Minus)
„Kostenaufschlagsmethode“: (Cost Plus)
„Transaktionsbezogene Nettomargenmethode“: (TNMM)
„Gewinnaufteilungsmethode“: (Profit Split)
Hypothetischer Fremdvergleich (was würden fremde Dritte untereinander vereinbaren). Dieser Vergleich soll erst dann zur Anwendung kommen, wenn die übrigen Methoden auch nach Anpassungsrechnungen und Einengung von Bandbreiten versagen.