In für UNTERNEHMER

Über R 9.7 Abs. 2 LStR wurde die Möglichkeit gestrichen, ab 2008 Übernachtungspauschalen als Werbungskosten abzuziehen.
Dies gilt bei der Berücksichtigung von Übernachtungskosten auf Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgaben gleichermaßen, da R 4.12 Abs. 2 EStR auf die lohnsteuerlichen Regelungen verweist.
Damit sind nur die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen.
Bayerisches LfSt 16.5.08, S 2145.2.1-2 St 32/St 33