In Steuertermine, Steuertermine 2016


Wir informieren Sie immer aktuell über die anstehenden Steuertermine. Zu diesem Zweck haben wir eigens einen „Erinnerungsservice“: eingerichtet. Einfach E-Mail eingeben und wir erinnern Sie gern persönlich und fristgerecht per E-Mail.

Stichtag Mittwoch, 10.8.2016 (Ende der Zahlungs-Schonfrist: 15.8.2016 bzw. 16.8.2016, wenn 15.8. ein Feiertag/Mariä Himmelfahrt)

(Ablauf der Zahlungsschonfrist: Montag, 15.08.2016)
Monatszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Monatszahler Juli 2016 sowie
Umsatzsteuer für Monatszahler Juli 2016
Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer Monatszahlung mit Dauerfristverlängerung Voranmeldung für Juni 2016
Quartalszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für das II. Quartal 2016
Umsatzsteuer für das II. Quartal 2016

Montag, 15.8.2016 bzw. 16.8.2016, wenn 15.8. ein Feiertag/Mariä Himmelfahrt

(Ablauf der Zahlungsschonfrist: Donnerstag, 18.8.2016 bzw. 19.8.2016, wenn 15.8. ein Feiertag/Mariä Himmelfahrt)
Grundsteuer (vierteljährlich II. Quartal 2016, halbjährlich 2016, jährlich 2016)
Gewerbesteuer (vierteljährlich II. Quartal 2016, halbjährlich 2016, jährlich 2016)

Stichtag Montag, 29.08.2016

SV-Beiträge, Meldung Mini-Job

Stichtag Donnerstag, 25.08.2015

Zusammenfassende Meldung Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten)
Bei Umsätze größer 50.000,00 Euro ZM-Meldung für Juli 2016
Mehr über die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“:.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer „Finanz- und Lohnbuchhaltung“: behilflich. Wir bieten Ihnen eine komfortable Lösung, die die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns wesentlich effizienter macht: „Das Digitale Belegbuchen“:
Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Zahlungs-Schonfrist. Schonfristen gelten nicht für Bar- und Scheckzahler (§ 240 Abs. 3 AO).
Bei verspäteten Steuerzahlungen bis zu 3 Tagen werden keine Zuschläge erhoben (gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen). Schecks müssen spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!
Bundesweite Feiertage wurden berücksichtigt! Alle Angaben ohne Gewähr!