In Steuer-Tipps für ALLE

Zinsen aus vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen sind steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nicht erfüllt sind.
„Vorfinanzierung für ein Policendarlehen nicht immer schädlich“:
BFH 19.1.10, VIII R 40/06; 24.11.09, VIII R 29/07; 12.9.07, VIII R 12/07
FG Düsseldorf 18.12.07, 13 K 3342/05 F, Revision unter VIII R 7/09; 19.4.07, 16 K 2686/04 F, Revision unter VIII R 21/07
FG Baden-Württemberg 12.5.09, 11 K 4217/08, Revision unter VIII R 30/09; 23.1.09, 5 K 327/05, Revision unter VIII R 25/09
FG Rheinland-Pfalz 18.6.09, 4 K 1646/07, Revision unter VIII R 49/09
FG Münster 8.12.09, 1 K 3655/06 E, EFG 10, 643, Revision unter VIII R 2/10; 1 K 3656/06 F, Revision unter VIII R 6/10


Hier hat der BFH jüngst eine Reihe von Urteilen zur Steuerschädlichkeit gefällt. Noch nicht geklärt sind aber folgende Fragen:
Ist eine zivilrechtlich wirksame Abtretung erforderlich, um ein Dienen i.S. von § 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. c EStG 2002 annehmen zu können? Steht eine mögliche Übersicherung des Darlehens nach §§ 138, 307 Abs. 1 BGB der Steuerpflicht der Zinsen entgegen (VIII R 2/10, VIII R 6/10)?
Sind Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung steuerpflichtig, wenn die Lebensversicherung zur Besicherung eines im Zusammen¬hang mit der Finanzierung einer Praxisübernahme aufgenommenen Darlehens eingesetzt wird und neben den begünstigten Anschaffungskosten auch eine teilweise steuerschädliche Darlehensverwendung, die zum Überschreiten der Bagatellgrenze in Höhe von 2.556 EUR führt, erfolgt (VIII R 49/09)?
Steht eine mögliche Übersicherung des Darlehens nach §§ 138 und 307 Abs. 1 BGB der Steuerpflicht der Zinsen entgegen (VIII R 6/10)?
Lässt der Begriff „unmittelbar“ in § 10 Abs. 2 S. 2a EStG eine steuerunschädliche Verwendung des Darlehens zu, wenn die Zahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts erst nach mehr als 30 Tagen seit der Darlehens- valutierung erfolgt (VIII R 21/07)?
Wurde ein Darlehen „unmittelbar und ausschließlich“ zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer betrieblichen Investition eingesetzt, wenn es vorübergehend zur Finanzierung von Werbungs¬kosten und Betriebsausgaben eingesetzt wurde und erst danach zur Bezahlung der Anschaffungskosten verwendet wurde (VIII R 7/09)?
Besteht für Zinsen aus Kapitallebensversicherungen wegen Verpfändung der Versicherungsansprüche zur Sicherung eines Darlehens, das der Finanzierung eines Bausparguthabens und damit einer Forderung gedient hat, eine Steuerpflicht? Wird das Gesamtdarle¬hen infiziert, wenn nur ein Teil davon für steuerschädliche Zwecke verwendet wird (VIII R 30/09)?
Sind die Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung wegen steuerschädlicher Verwendung des Darlehens (Auszahlung auf ein Girokonto und Überschreiten der 30-Tage-Frist) steuerpflichtig (VIII R 25/09)?