In Steuer-Tipps für ALLE

Personal – Muss der Arbeitgeber für Quarantäne ohne Corona-Infektion während des Urlaubs Urlaubstage nachgewähren?

Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden nach § 9 BUrlG die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Urlaub angerechnet. Was aber geschieht, wenn bei einem Angestellten, der gerade Urlaub hatte, Quarantäne wegen COVID-19 angeordnet wurde? Müssen die Urlaubstage nachträglich gewährt werden? Während das LAG Köln dies z. B. verneint hat, hat zuletzt dies das LAG Hamm bejaht. Nun hat das BAG die Fragestellung dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

In beiden Fällen mussten sich die klagenden Arbeitnehmer während ihres Urlaubs jeweils als Kontaktperson ersten Grades zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in eine behördlich angeordnete häusliche Isolierung begeben. Ohne selbst infiziert gewesen zu sein, machten sie geltend, dass die Situation bei einer Quarantäneanordnung mit der einer krankheitsbedingten AU vergleichbar sei und die Arbeitgeber ihnen deshalb Urlaubstage nachgewähren müssten.

fundstellen
* LAG Köln 13.12.21, 2 Sa 488/21
* LAG Hamm 27.1.22, 5 Sa 1030/21
* BAG 16.8.22, 9 AZR 76/22, Abruf-Nr. 230781

Digitalisierung – Bundesfinanzhof arbeitet jetzt papierlos

Seit dem 1.9.2022 arbeiten sämtliche Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der elektronischen Gerichtsakte. Nachdem bereits seit einiger Zeit der Verwaltungsbereich des BFH seine Vorgänge ausschließlich elektronisch erledigt, werden nunmehr auch im gesamten Rechtsprechungsbereich keine Papierakten mehr geführt.

Die elektronische Gerichtsakte ermöglicht eine durchgängige digitale Bearbeitung vom Eingang eines Schriftstücks bis zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung.

Steuerfachangestelltenausbildung – Neue Verordnung zur Steuerfachangestelltenausbildung ist da

Am 22.8.2022 wurde die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Rechtsgrundlage tritt am 1.8.2023 in Kraft. Beim Vergleich mit der alten Ausbildungsordnung aus 1996 fällt auf, dass an die Stelle der (reinen) Wissensvermittlung das Ziel der Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 3 Abs. 3) getreten ist. Dies zeigt sich auch in den Inhalten von Zwischen- und Abschlussprüfung, die viel stärker auf Verstehen und Umsetzen abstellen als auf Wissen. Darüber hinaus werden die Themen Digitalisierung und Prozessorientierung berücksichtigt.

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* Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (BGBl I, 22.8.22, 1390)

Umsatzsteuer – Sperrmüllentsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Die Sperrmüllentsorgung begründet keine unternehmerische Tätigkeit.

Die Nichtbesteuerung von Leistungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Zusammenhang mit der Sperrmüllentsorgung führt aufgrund der Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen gemäß § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen i. S. d. § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG.

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* Finanzministerium Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 25.4.22, VI 3510 – S 7107-001