In Steuer-Tipps für ALLE

Internationales Steuerrecht

Umrechnungskurs für den Arbeitslohn von Grenzgängern in die Schweiz für das Steuerjahr 2021

Die OFD Karlsruhe hat den Umrechnungskurs für Grenzgänger in die Schweiz für die Einkommensteuerveranlagung 2021 festgelegt. Danach gilt: 100 CHF = 92,50 EUR. Dieser Umrechnungskurs wird in der Regel bundesweit berücksichtigt.

Umsatzsteuer

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Organschaftsverhältnissen

In einer USt-Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 31.12.2021 kann zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Organschaftsverhältnissen folgende Aussage entnommen werden.

Ist eine Niederlassung einer inländischen Organgesellschaft im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig, gilt für die Steuerschuldnerschaft folgende Besonderheit: Erbringt die Niederlassung unter Ausweis ihrer ausländischen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer steuerpflichtige Güterbeförderungsleistungen an Leistungsempfänger im Inland, die bezogen auf diese Leistungen Güterbeförderungsverträge mit der inländischen Organgesellschaft abschließen, schuldet nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG der inländische Leistungsempfänger die Steuer nur dann „nicht“, wenn ihm die Niederlassung durch eine Bescheinigung nachweist, dass er kein Unternehmer i. S. d. § 13b Abs. 7 Satz 1 UStG ist. Die Bescheinigung stellt das nach abgabenrechtlichen Vorschriften zuständige Finanzamt aus.

Vorsteuerabzug

Verlängerung der 10 %-Grenze nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG

Deutschland wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1776 des Rates der Europäischen Union ermächtigt, auch weiterhin die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen.

Nach dieser Ermächtigung darf Deutschland die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG in der derzeitigen Fassung weiterhin anwenden. Diese Ermächtigung und damit die Weitergeltung der nationalen Vorschrift gelten zunächst bis zum 31.12.2024.

Sozialgesetzbuch

Bescheinigung des Finanzamts bei rückwirkender Feststellung eines Grades der Behinderung

Nach § 152 Abs. 1 Satz 2 SGB IX kann die Feststellung eines Grades der Behinderung auch rückwirkend für zurückliegende Zeiträume beantragt werden, wenn der Antragsteller ein besonderes Feststellungsinteresse glaubhaft macht. Ein besonderes Feststellungsinteresse kann vorliegen, wenn sich der Antragsteller dadurch steuerliche Vorteile (z. B. durch Abzug des Behinderten-Pauschbetrags) verspricht. Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass die Finanzämter dem Antragsteller eine formlose Bescheinigung ausstellen sollen, für welche Steuerjahre noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und ein rückwirkend festgestellter Grad der Behinderung noch Steuervorteile bringen würde.

Beachten Sie | Sollte das Versorgungsamt trotz der formlosen Bescheinigung des Finanzamts die rückwirkende Feststellung eines Grades der Behinderung verweigern, empfiehlt sich der Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.2.2012 (B 9 SB 1/11 R). In diesem Urteil wurde bestätigt, dass Steuervorteile ein Feststellungsinteresse darstellen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuersatz für Bücher, Hörbücher sowie die Bereitstellung von Datenbanken

Das LfSt Niedersachsen hat tabellarisch dargestellt, welche Umsatzsteuersätze für Bücher, Hörbücher und Hörzeitschriften und Hörzeitungen sowie für die Bereitstellung von Datenbanken in Rechnung zu stellen sind.

Diese Verfügung enthält nicht nur eine ausführliche Tabelle mit den verschiedensten Wegen der Leistungserbringung und deren umsatzsteuerliche Behandlung. In einer zweiten Tabelle finden Interessierte eine Kurzübersicht zum gültigen Umsatzsteuersatz getrennt für die Ausführungszeiträume bis 31.12.2024, bis 18.12.2019 und ab 18.12.2019.

fundstelle
* LfSt Niedersachsen, Vfg. v. 22.12.21, S 7221-145-St 173

Grundsteuer

Teilerlass der Grundsteuer 2021: Stichtag 31.3.2022

Mandanten, die im Jahr 2021 eine Immobilie vermieteten und Mietausfälle verkraften mussten oder die eine Immobilie ohne eigenes Verschulden nicht vermieten konnten, bekommen auf Antrag einen Teil der im Jahr 2021 gezahlten Grundsteuer erstattet. Voraussetzung dafür: Der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer wird bis zum 31.3.2022 bei der Gemeindeverwaltung gestellt.

Bei einer Mietminderung von mehr als 50 % erstattet die Gemeinde 25 % der für 2021 festgesetzten Grundsteuer. Bei einem Mietausfall von 100 % beträgt der Erstattungsbetrag 50 % der Grundsteuer 2021.

Investitionssteuer

Wie erwartet: Keine Vorabpauschale für 2022 bei Fonds

Anleger eines Publikums-Investmentfonds müssen für nicht ausgeschüttete Gewinne eine sogenannte Vorabpauschale nach § 18 ­InvStG versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale 2022 würde dem Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zufließen – also am 2.1.2023. Doch die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen „würde“.

Da der Basiszins, der nach § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten ist, mit minus festgestellt wurde (– 0,05 %), entfällt die Festsetzung und Besteuerung der Vorabpauschale 2022 wie bereits 2021.

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* BMF 7.1.22, IV C 1 – S 1980-1/19/10038 :005, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227283

Bundeszentralamt für Steuern

Antrag auf Übermittlung der Steueridentifikationsnummer vereinfacht

Am 24.1.2022 ist der Chatbot ViOlA („virtuelle Online-Auskunft“) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) um eine neue Funktion erweitert worden: Steuerpflichtige können nun im Chat mit dem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer beantragen.

Bisher war für diesen Antrag ein gesondertes Formular zu verwenden. Rund 50.000 Anträge dieser Art gehen monatlich beim BZSt ein. Seit dem 3.9.2021 ist der Chatbot ViOIA online und ergänzt das Serviceangebot des BZSt. ViOlA ist rund um die Uhr erreichbar und beantwortet Fragen zu steuerfachlichen Themen des BZSt, u. a. zum Umsatzsteuerkontrollverfahren oder zur persönlichen Steueridentifikationsnummer.

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* Den Chatbot ViOlA finden Sie unter https://formularbot-viola.bzst.de/