In Steuer-Tipps für ALLE

Inhaltsüber

STEUERRECHT

01 Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform

02 Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderungen bei der Förderung

03 BFH: Verschärfte Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer

04 Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz Firmenwagen

05 Unentgeltliche Ratenzahlung im Privatvermögen: Keine Kapitaleinkünfte

06 Antrag auf Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

07 Behördenfehler beim Reisepass: Gemeinde haftet für gescheiterte Auslandsreise

08 Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus

09 Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub

10 Vergütungspflicht für Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Krankheit

11 Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

12 Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters

13 Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein

14 Wohngebäudeversicherung: Langsame Erdbewegungen sind kein versicherter Erdrutsch

15 Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils

STEUERRECHT

Kernpunkte der geplanten Einkommensteuerreform

Beitrag 01 · Stand August 2026

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform vereinbart. Nach dem Planungsstand der August-Mandanteninformation sollen die Änderungen ab 2027 schrittweise greifen und 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Im Mittelpunkt stehen Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Vorgesehen sind insbesondere höhere Grund- und Kinderfreibeträge, ein steigendes Kindergeld und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Zugleich sollen die Tarifgrenzen verschoben werden. Bei sehr hohen Einkommen ist eine frühere Anwendung des 45-Prozent-Satzes sowie ein zusätzlicher höherer Steuersatz vorgesehen. Daneben sollen Handwerkerleistungen künftig nur noch in geringerem Umfang steuerlich begünstigt werden und die pauschale Lohnsteuer bei Minijobs steigen.

Die Reform kann Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Mitunternehmer betreffen. Für konkrete Gestaltungen, etwa bei Investitionen oder Gewinnrealisierungen, sollte der weitere Gesetzgebungsverlauf berücksichtigt werden. Der Beitrag bildet den Planungsstand August 2026 ab.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

STEUERRECHT

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderungen bei der Förderung

Beitrag 02 · Stand August 2026

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 Änderungen im Gebäuderecht beschlossen. Das neue Regelwerk soll Eigentümern beim Heizungstausch mehr technische Wahlmöglichkeiten eröffnen. Für den weiteren Einsatz fossiler Energieträger sind allerdings steigende Anforderungen an klimaneutrale beziehungsweise biogene Anteile vorgesehen.

Zusätzlich werden energetische Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude schrittweise weiterentwickelt. Die August-Mandanteninformation weist außerdem auf Anpassungen bei Förderprogrammen hin. Der Grundzuschuss soll grundsätzlich erhalten bleiben, während Förderhöchstbeträge und einkommensabhängige Förderstufen verändert werden. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern ist eine günstigere Einkommensberechnung vorgesehen.

Wer einen Heizungstausch oder eine größere energetische Sanierung plant, sollte Fördermittel, steuerliche Begünstigungen und gegebenenfalls zinsgünstige Kredite miteinander vergleichen. Eine doppelte Förderung derselben Maßnahme ist grundsätzlich zu vermeiden.

Passend auf unserer Homepage: Förderung der energetischen Sanierung nach § 35c EStG

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

STEUERRECHT

BFH: Verschärfte Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer

Beitrag 03 · Stand August 2026

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. März 2026 die Anforderungen an die Dokumentation von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei selbstständig Tätigen konkretisiert. Im entschiedenen Fall lagen die Belege zwar vor, die Kosten wurden aber nicht laufend und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfasst, sondern erst bei Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung zusammengestellt.

Nach Auffassung des BFH reicht eine nachträgliche Belegsammlung nicht aus. Die Aufwendungen müssen zeitnah, einzeln und getrennt aufgezeichnet werden. Das kann beispielsweise über eine gesonderte digitale oder handschriftliche Liste oder über eine eigene Spalte in der laufenden Buchführung erfolgen. Zudem muss die Abgrenzung zu privaten Aufwendungen eindeutig nachvollziehbar sein.

Selbstständige, die tatsächliche Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben geltend machen, sollten ihre laufenden Aufzeichnungen daher besonders sorgfältig organisieren.

Passend auf unserer Homepage: Arbeitszimmer – Revisionsverfahren zur Aufzeichnungspflicht

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

STEUERRECHT

Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug bei Privatwagennutzung trotz Firmenwagen

Beitrag 04 · Stand August 2026

Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen kann, wenn er für eine Dienstreise freiwillig den privaten Pkw nutzt, obwohl ihm der Arbeitgeber hierfür einen Firmenwagen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Der BFH verneinte den Werbungskostenabzug. Entscheidend war, dass dem Arbeitnehmer bei Nutzung des bereitgestellten Firmenwagens keine eigenen Fahrtkosten entstanden wären. Wer sich freiwillig für das Privatfahrzeug entscheidet, kann die dadurch selbst verursachten Kosten grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen, wenn eine zumutbare und kostenfreie betriebliche Alternative vorhanden ist.

Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn der Firmenwagen für die konkrete Fahrt nicht zur Verfügung steht oder dessen Nutzung durch den Arbeitgeber nicht gestattet ist. Die tatsächlichen Umstände der Dienstreise bleiben daher entscheidend.

Passend auf unserer Homepage: Reisekosten

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

STEUERRECHT

Unentgeltliche Ratenzahlung im Privatvermögen: Keine Kapitaleinkünfte

Beitrag 05 · Stand August 2026

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung unverzinslicher Ratenzahlungsvereinbarungen geändert. Im entschiedenen Fall veräußerte eine Privatperson einen Gegenstand und vereinbarte mit dem Käufer ausdrücklich eine zinslose Zahlung in Raten.

Nach der neuen Entscheidung sind jedenfalls bei Vereinbarungen zwischen nahestehenden Personen im Privatvermögen keine fiktiven Zinseinnahmen anzusetzen, wenn die Vertragsparteien eine unentgeltliche Stundung oder Zinsfreiheit tatsächlich vereinbart haben. Gegen den ausdrücklichen Parteiwillen soll steuerlich keine Zinsabrede fingiert werden. Nach der August-Mandanteninformation unterliegt der Vorteil in dieser Konstellation auch nicht der Schenkungsteuer.

Besondere Bedeutung kann die Rechtsprechungsänderung bei Grundstücksübertragungen und langfristigen privaten Ratenkaufverträgen haben. Bei Übertragungen innerhalb der Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte können zusätzliche Fragen entstehen, die gesondert geprüft werden sollten.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

STEUERRECHT

Antrag auf Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen

Beitrag 06 · Stand August 2026

Seit der gesetzlichen Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 können Verluste aus bestimmten Termingeschäften und Forderungsausfällen wieder ohne die frühere Begrenzung auf 20.000 Euro mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet werden. Die technische Umsetzung bei den Banken ist nach der August-Mandanteninformation seit Anfang 2026 erfolgt.

Für Aktienverluste gilt weiterhin eine besondere Verrechnung: Sie können grundsätzlich nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Beschränkung ist weiterhin Gegenstand eines Verfahrens. Andere Verluste aus Termingeschäften und sonstigen Kapitalanlagen können grundsätzlich mit Kapitalerträgen außerhalb des Aktientopfs verrechnet werden.

Wer Verluste bankübergreifend im Rahmen der Einkommensteuererklärung nutzen möchte, muss die Verlustbescheinigung seiner Bank bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Ob die Bescheinigung sinnvoll ist, hängt insbesondere von weiteren Depots, einem Bankwechsel oder ausländischen Kapitalanlagen ab.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Behördenfehler beim Reisepass: Gemeinde haftet für gescheiterte Auslandsreise

Beitrag 07 · Stand August 2026

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Gemeinde für Reisekosten haften kann, wenn ein Reisepass wegen eines Behördenfehlers weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben bleibt und deshalb eine geplante Auslandsreise scheitert.

Im entschiedenen Fall hatte der Betroffene seinen Reisepass zunächst als verloren gemeldet, ihn aber noch am selben Tag wiedergefunden und die Gemeinde informiert. Die notwendige Löschung der Fahndungsausschreibung wurde jedoch nicht ordnungsgemäß veranlasst. Später wurde dem Mann auf einer Reise nach Neuseeland die Einreise beziehungsweise Weiterreise verweigert.

Nach der Entscheidung beruhte der Schaden auf einer Amtspflichtverletzung der zuständigen Behörde. Der Mann erhielt deshalb Ersatz für den ausgefallenen Reisepreis von rund 13.000 Euro. Der Fall zeigt, dass fehlerhafte behördliche Registereinträge erhebliche Ersatzansprüche auslösen können.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus

Beitrag 08 · Stand August 2026

Eine Kundin unterschrieb während einer Verkaufsaktion in einem Möbelhaus mehrere Unterlagen für eine Einbauküche. Später verweigerte sie Lieferung und Zahlung. Das Möbelhaus verlangte daraufhin einen Teil des vermeintlich vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz.

Das Landgericht Frankenthal wies den Anspruch zurück. Ein Kaufvertrag setzt voraus, dass sich beide Seiten über die wesentlichen Vertragsbestandteile hinreichend eindeutig geeinigt haben. Im konkreten Fall war aus den Unterlagen nicht klar genug erkennbar, welche Elektrogeräte zur Küche gehören und wie sich der endgültige Preis bestimmen sollte. Allgemeine Bezeichnungen und Verweise auf Preislisten genügten nicht.

Die Entscheidung macht deutlich: Auch eine Unterschrift führt nicht automatisch zu einem wirksamen Vertrag, wenn zentrale Punkte der geschuldeten Leistung und des Preises offen oder zu unbestimmt geblieben sind.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub

Beitrag 09 · Stand August 2026

Arbeitgeber dürfen den Jahresurlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren.

Eine Teilung kommt nur in Betracht, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Arbeitnehmers dies erforderlich machen. Im entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin Urlaub für einen Zeitraum von mehr als drei Wochen beantragt. Der Arbeitgeber lehnte dies mit dem Hinweis ab, dass im Betrieb üblicherweise nur zwei Wochen am Stück genehmigt würden.

Eine solche allgemeine betriebliche Praxis reicht nach der Entscheidung nicht aus. Arbeitgeber müssen konkrete Umstände darlegen können, die im jeweiligen Einzelfall gegen den zusammenhängenden Urlaub sprechen. Bloße pauschale Hinweise auf mögliche Personalengpässe genügen nicht.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Vergütungspflicht für Umkleidezeiten auch bei Urlaub und Krankheit

Beitrag 10 · Stand August 2026

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob tariflich vorgesehene Zeitgutschriften für Umkleidezeiten im Rettungsdienst auch während Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden müssen.

Das Gericht stellte klar, dass das Urlaubsentgelt wertgleich mit der Vergütung sein muss, die für regulär geleistete Arbeit anfällt. Sind Umkleidezeiten tariflich vergütungspflichtig und werden sie üblicherweise dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, gehören diese Zeitwerte deshalb auch zur Urlaubsvergütung. Entsprechendes gilt grundsätzlich im Krankheitsfall nach den Regeln der Entgeltfortzahlung.

Ein Arbeitszeitkonto bildet den Vergütungsanspruch lediglich in Zeitform ab. Werden vergütungspflichtige Bestandteile dort gutgeschrieben, dürfen sie bei Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit nicht ohne Weiteres entfallen.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

Beitrag 11 · Stand August 2026

Zwei Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts zeigen, dass Wege zum Mittagessen bei Homeoffice und mobiler Arbeit nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Entscheidend ist der konkrete Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

In einem Fall wurde der Weg einer im Homeoffice beschäftigten Arbeitnehmerin zu einem Imbiss als versichert angesehen. Sie war in die betriebliche Arbeitsorganisation eingebunden und der Weg diente dem Erhalt ihrer Arbeitskraft. In einem anderen Fall arbeitete ein Arbeitnehmer mit weitgehend freier Wahl des Arbeitsorts auf der Terrasse eines Kollegen. Sein Weg zum Essen wurde als überwiegend privat eingeordnet und war deshalb nicht versichert.

Maßgeblich sind die organisatorische Einbindung, betriebliche Vorgaben und der Zweck des Weges. Nach der August-Mandanteninformation sind gegen beide Entscheidungen Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters

Beitrag 12 · Stand August 2026

Entsteht nach Abschluss eines Mietvertrags ein berechtigtes Interesse daran, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, kann der Mieter grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters verlangen.

Bei einer von mehreren Personen gemeinsam gemieteten Wohnung kann ein solches Interesse auch dann vorliegen, wenn nur die verbleibenden Mieter nach dem dauerhaften Auszug eines Mitmieters die Untervermietung wünschen. Das Interesse, die eigene Mietbelastung zu reduzieren und dadurch den Erhalt der Wohnung zu sichern, kann hierfür ausreichen.

Der bloße Einwand des Vermieters, bei einer späteren Beendigung des Hauptmietverhältnisses könne zusätzlicher Räumungs- oder Prozessaufwand entstehen, steht dem Anspruch nicht ohne Weiteres entgegen. Ob eine Untervermietung verlangt werden kann, bleibt dennoch stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein

Beitrag 13 · Stand August 2026

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht muss den betroffenen Gebäudeteil so eindeutig bezeichnen, dass Umfang und Lage des Rechts zweifelsfrei feststehen. Stimmen die Bezeichnung und die tatsächliche bauliche Situation nicht überein, kann die Eintragung unwirksam sein.

In dem entschiedenen Fall bezog sich das Wohnrecht auf eine abgeschlossene Wohnung im Dachgeschoss. Tatsächlich gab es dort jedoch keine eigenständige abgeschlossene Dachgeschosswohnung. Das Obergeschoss bildete zusammen mit dem Erdgeschoss eine Wohneinheit und entsprach damit nicht der Beschreibung in der Vereinbarung.

Gerade bei der Bestellung von Wohnrechten sollte deshalb genau beschrieben werden, welche Räume und welches Geschoss erfasst sind. Pläne oder eindeutige räumliche Zuordnungen können helfen, spätere Streitigkeiten über den Umfang des Rechts zu vermeiden.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Wohngebäudeversicherung: Langsame Erdbewegungen sind kein versicherter Erdrutsch

Beitrag 14 · Stand August 2026

Ein Hauseigentümer verlangte Leistungen aus seiner Wohngebäudeversicherung wegen Rissen an Garage und Zuwegung eines an einem Hang gelegenen Grundstücks. Zu den versicherten Gefahren gehörten unter anderem Erdsenkung, Erdfall und Erdrutsch.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten der Versicherung. Nach den Versicherungsbedingungen war ein Erdrutsch als Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen definiert. Eine solche Klausel setzt einen Vorgang voraus, der als Bewegung wahrnehmbar ist.

Langsame Bodenbewegungen, die sich unmerklich über längere Zeit entwickeln, fallen nach dieser Auslegung nicht unter den versicherten Erdrutsch. Für Grundstückseigentümer ist deshalb entscheidend, welche Naturgefahren der konkrete Versicherungsvertrag tatsächlich umfasst und wie die einzelnen Begriffe in den Bedingungen definiert sind.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

WIRTSCHAFTS-, ARBEITS- UND SOZIALRECHT

Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils

Beitrag 15 · Stand August 2026

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte über eine geplante Auslandsreise eines zweijährigen Kindes zu entscheiden. Die getrennt lebende Mutter wollte mit dem Kind über die Feiertage Verwandte in ihrem osteuropäischen Herkunftsland besuchen, der Vater verweigerte seine Zustimmung.

Das Gericht stufte die konkrete Reise als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ein, über die Eltern mit gemeinsamer Sorge grundsätzlich gemeinsam entscheiden müssen. Im konkreten Fall übertrug es der Mutter jedoch die Entscheidungsbefugnis für die Reise.

Ausschlaggebend war nach der Entscheidung das Kindeswohl. Der Aufenthalt sollte dem Kind ermöglichen, enge familiäre und kulturelle Beziehungen zur Herkunftsfamilie der Mutter zu erleben und damit die eigene Identitätsentwicklung zu unterstützen. Die Entscheidung ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls zugeschnitten.

Quelle: Agenda Mandanteninfo Online – August 2026

Hinweis

Die Beiträge informieren allgemein über ausgewählte Entwicklungen mit Informationsstand August 2026. Sie können eine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.