In Steuer-Tipps für ALLE

Bis zum Jahreswechsel sind neben gezielten Maßnahmen bei den jeweiligen Einkunftsarten auch im Privatbereich einige steuerliche Überlegungen ratsam.
Nachfolgend einige Überlegungen meinerseits. Diese erheben natürlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie weitergehende Unterstützung wünschen, lassen Sie´s mich einfach „wissen“: Selbstverständlich können Sie hierfür auch den „Gutschein“: nutzen.


Mit dem Jahreswechsel ändern sich die Steuertarife für die Einkommen- und Abgeltungsteuer nicht. Sofern die individuelle Progression in beiden Jahren voraussichtlich unterschiedlich ausfallen wird, sollte darüber nachgedacht werden, Einnahmen und Ausgaben – je nach Situation – vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verschieben.
Bei den Sonderausgaben kann durch die Steuerung des Zahlungstermins eine Einkommensverlagerung erfolgen. Das gilt beispielsweise für die Kirchensteuer, dauernde Lasten oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die Zehn-Tage-Regel bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen.
Die Verlagerung von Ausgaben ist auch im Hinblick auf die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen sinnvoll. Sofern die zumutbare Eigenbelastung in 2010 nicht überstiegen wird, sollten offene Rechungen erst in 2011 beglichen werden. Demgegenüber sollten Rechnungen noch in 2010 beglichen werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung in diesem Jahr überschritten wird.
In die Überlegungen sind auch vorhandene Verlustvorträge einzubeziehen, die Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.
Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, muss ein möglicher Änderungsantrag noch vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt werden. Beispiel: Wurde die Steuererklärung für 2005 z.B. in 2006 eingereicht, endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2010.
Um Nachzahlungszinsen zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig vor Beginn des Zinslaufs einen Antrag auf Erhöhung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu stellen. TIPP: Kapitalanleger können bereits im Rahmen der Vorauszahlungen berücksichtigen lassen, dass ihr Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuertarif liegt. Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen im Rahmen der Einzelveranlagung unter 15.800 EUR liegt. Bei der Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 31.600 EUR.
Der Verkauf von Gebrauchsgegenständen (z.B. Gebrauchtfahrzeuge) soll durch das Jahressteuergesetz 2010 aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG herausgenommen werden. Damit soll erreicht werden, dass die dabei regelmäßig anfallenden Verluste steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Änderung soll für alle Veräußerungsgeschäfte gelten, bei denen die Anschaffung nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes erfolgt. Für die bis zur Gesetzesverkündung erworbenen und binnen Jahresfrist verkauften Gebrauchsgüter, können Verluste im Rahmen des § 23 EStG demnach weiterhin geltend gemacht werden.
Angehörigenverträge sollten generell auf ihre Fremdüblichkeit überprüft werden. Geplante Anpassungen für 2011 sollten noch vor dem Jahreswechsel schriftlich vereinbart werden.
Wird ein Riester-Vertrag noch im Jahr 2010 abgeschlossen, sichert das die Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr. Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR. TIPP: Um die Riester-Zulage zu erhalten, muss der Antrag bis zum Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Die Frist für die Zulage des Jahres 2008 läuft demzufolge Ende 2010 ab.
Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, könnte der Abschluss einer Rürup-Police unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. In 2010 lassen sich von den Beiträgen 70 % als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 14.000 EUR und verdoppelt sich in Fällen der Zusammenveranlagung. Vereinbaren Personen ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Sofortrente gegen Einmalzahlung, ist diese bei Erstbezug in 2010 zu 60 % als sonstige Einnahmen nach § 22 EStG zu versteuern.
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beträgt einheitlich 20 % der Aufwendungen, wobei verschiedene Höchstbeträge zu beachten sind. Sollten die jeweiligen Höchstbeträge in 2010 bereits ausgeschöpft sein, sollten die weiteren Leistungen nach Möglichkeit erst im neuen Jahr beglichen werden. TIPP: Nach derzeitigem Recht gilt die 20 %ige und auf 1.200 EUR beschränkte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht für Maßnahmen, die nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank durch zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse gefördert werden. Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll dieser Ausschluss der Doppelförderung ab 2011 auf sämtliche Förderprogramme ausgedehnt werden, bei denen zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse gewährt werden, sofern diese Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um die Steuerermäßigung zu retten, sollten bereits angedachte Maßnahmen mit staatlichen Förderprogrammen noch in 2010 durchgeführt werden.
Seit 2010 gilt im privaten Bereich eine neue Aufbewahrungspflicht. Beträgt die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre aufbewahrt werden. Das betrifft die Unterlagen von Sparern, Vermietern, Arbeitnehmern und Rentnern gleichermaßen.
Durch Spenden werden bekanntlich die Sonderausgaben erhöht. Sofern in 2010 in Katastrophenfällen – wie für Pakistan oder Haiti – gespendet wurde, gelten bei Überweisungen auf ein Sonderkonto vereinfachte Nachweisregeln. TIPP: Abzugsfähig sind grundsätzlich auch Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
Werdende Eltern sollten dem später zu Hause bleibenden Partner frühzeitig die günstige Steuerklasse III zuweisen, um die Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld zu erhöhen. TIPP: Andererseits ist aber auch zu beachten, dass sich der Steuerklassenwechsel für den weiter berufstätigen Ehepartner auch nachteilig auswirken kann. Wird dieser beispielsweise für längere Zeit krank oder arbeitslos, erhält er infolge der ungünstigeren Steuerklasse ein geringeres Kranken- bzw. Arbeitslosengeld.
Im Hinblick auf den Kindergeldanspruch sollte bei volljährigen Kindern überprüft werden, ob der Grenzbetrag von 8.004 EUR voraussichtlich überschritten wird. Hierbei ist auch die rückwirkend zum 1.10.2010 erfolgte Anhebung des BAföG zu berücksichtigen. Zu den Einkünften gehören auch der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
Durch die im Jahressteuergesetz 2010 vorgesehene Regelung können mit dem Arbeitszimmer wieder Steuern gespart werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Abzug ist grundsätzlich auf 1.250 EUR begrenzt, es sei denn, das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. Die „Neuregelung“ wird rückwirkend in allen offenen Steuerfällen (ab VZ 2007) ergehen.