In Steuer-Tipps für ALLE

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt.

Beachten Sie | Voraussetzung für den steuerfreien Bezug solcher Aufwandsentschädigungen ist jedoch, dass die gezahlte Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.

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* Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 7.4.22