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Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

Sachverhalt

Im Streitfall ging es um einen Steuerpflichtigen, der als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezieht. Er schloss beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend. Den Werbungskostencharakter der Aufwendungen begründete er damit, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.

FA und auch nachfolgend das FG verneinten jedoch den Werbungskostencharakter der Aufwendungen mit der Begründung, das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.

Entscheidung

Der BFH hat jedoch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

Werbungskosten sind u. a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen.

Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hält der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ zumindest nicht für ausgeschlossen. Da das FG den Werbungskostenabzug ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen verneint hatte, muss es diese nun nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Steuerpflichtigen hat der BFH darüber hinaus die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern angeregt.

Fundstelle
BFH 16.1.19, VI R 24/16