In Steuer-Tipps für ALLE

Die Verwaltung hat die für das Jahr 2012 geltenden „Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben“:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/016__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf veröffentlicht. Die Beträge basieren auf ganz bestimmten Annahmen in „Richtsatzbetrieben“ und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen.
BMF-Schreiben vom 24.1.2012, Az. IV A 4 – S 1547/0 :001