In für ARBEITNEHMER, für UNTERNEHMER

Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen wurden für Reisetage ab 2009 neu festgesetzt.
Sie gelten auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind allerdings bereits seit 2008 nur noch in den Fällen des steuerfreien Arbeitgeberersatzes anwendbar. Für den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten zu berücksichtigen.
„BMF 17.12.08, IV C 5 – S 2353/08/10006, BStBl I 08, 1077“:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/011__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf