In für ARBEITNEHMER, für Freiberufler, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Fast drei von zehn Mittelständlern haben Defizite beim Brandschutz. Das ist ein Ergebnis des DEKRA Arbeitssicherheitsreports 2018/2019. Zahlreiche Betriebe (28 %) unterlassen laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von DEKRA die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Brandschutz-Unterweisung. Dabei müssen alle Mitarbeiter wissen, wie sie Bränden vorbeugen, wie sie sich bei Feuer zu verhalten haben und wo lebensrettende Fluchtwege verlaufen.

Unterlässt ein Arbeitgeber die Brandschutz-Unterweisung, verstößt er gegen das Gesetz (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1). Zur Unterweisung gehört das richtige Verhalten im Brandfall wie Alarmierung, Brandbekämpfung und Evakuierung. Auch auf die Vorbeugung gegen Brände muss der Arbeitgeber hinweisen: beispielsweise Gefahren durch Elektrogeräte, Kerzen in Büros oder die Funktionsweise von Brandschutztüren.

Das Institut Forsa hat im Auftrag der DEKRA repräsentativ bundesweit 300 Entscheider aus Arbeitsschutz oder Personal in Unternehmen zwischen 10 und 500 Mitarbeitern befragt. In 14 % der befragten Unternehmen unterbleibt die Brandschutz-Unterweisung komplett. In weiteren 14 % der Betriebe finden diese Maßnahmen nicht regelmäßig statt.

Fundstelle
DEKRA e.V.