In für UNTERNEHMER

Da die Organschaft zur Bildung eines einzigen Unternehmens führen muss, lässt § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG keine Gruppenbesteuerung über eine Mehrmütterorganschaft zu. Dies würde im Umsatzsteuerrecht, im Gegensatz zum Gewerbesteuerrecht, dazu führen, dass jeder Steuer-tatbestand und die Frage des Vorsteuerabzugs mehreren Organträgern anteilig zuzurechnen wäre. Somit gibt es umsatzsteuerlich keine Mehrmütterorganschaft, zumal dies auch bei Auslegung der Mehrwertsteuer-Richtlinie ausscheidet. Bei der Körperschaftsteuer wurde die Mehrmütterorganschaft bereits im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes ab 2003 gestrichen.
BFH 30.4.09, V R 3/08