In für ARBEITNEHMER

Bei Leasingsonderzahlungen für einen Pkw, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sowie Dienstreisen genutzt wird, ist der Werbungskostenabzug auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung bereits im Jahr vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird. Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie „laufende“ Werbungskosten.
FG Köln 31.3.08, 14 K 2865/07, Revision unter VI R 20/08