In Steuer-Tipps für ALLE

Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente und honoriert eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Leistung. Er wird als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Der Anspruch und gegebenenfalls die Höhe werden anhand der Versicherungsbiografie individuell bestimmt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt der Grundrentenzuschlag im Schnitt monatlich 86 EUR. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet. Dieser Grundrentenzuschlag wurde nun im Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend ab dem 1.1.2021 nach § 3 Nr. 14a EStG steuerfrei gestellt. Doch was tun, wenn für das Steuerjahr 2021 bereits ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vorhanden ist?

Automatische Bescheidänderung durch Finanzämter

Die Antwort auf diese Frage ist schnell gegeben. Abwarten. Es muss also kein Antrag auf Änderung des Steuerbescheids 2021 gestellt werden und es muss auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung eine geänderte Rentenbezugsmitteilung angefordert werden.

Denn durch die rückwirkende Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nun dazu verpflichtet, korrigierte Rentenbezugsmitteilungen an das Finanzamt zu übermitteln. Der bisher in der Bruttorente 2021 enthaltene Grundrentenzuschlag wird gesondert ausgewiesen. Sobald das Finanzamt diese geänderte Rentenbezugsmitteilung für 2021 vorliegen hat, wird der Einkommensteuerbescheid 2021 geändert und hierbei der Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt. Andere Änderungsvorschriften bleiben unberührt (§ 52 Abs. 4 Satz 5 bis 8 EStG).

Praxistipp

Es kann angesichts der sehr späten Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 im Dezember 2022 nicht ausgeschlossen werden, dass auch einzelne Rentenbezugsmitteilungen 2022 den Grundrentenzuschlag noch in der Bruttorente ausweisen. Auch hier dürften zeitnah geänderte Rentenbezugsmitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden.