In Buchungs-Tipps


Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich). Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.
Tipp:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.
So erfassen Sie:
# Rechnungsausgang

zu 1. Rechnungsausgang

SKR 03 10 10000 / 8320
SKR 04 10 10000 / 4320
Debitor / Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leiferungen