In Steuer-Tipps für ALLE

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
Der Einkommensteuertarif und die kalte Progression „einfach erklärt…
Das Vorhaben soll in 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und umfasst folgende Eckpunkte:
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, Drs. 17/8683 vom 15.2.2012

Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2013 auf 8.130 EUR und zum 1.1.2014 auf 8.354 EUR angehoben werden. Damit würde der jetzige Grundfreibetrag von 8.004 EUR um insgesamt 350 EUR erhöht werden.
Erklärung:
Bis zum Grundfreibetrag wird ein zu versteuerndes Einkommen keiner Einkommensteuer unterworfen. Zur Zeit gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 EUR.
Entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags soll der Tarifverlauf ebenfalls bis 2014 um insgesamt 4,4 % angepasst werden. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
Beachte:
Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der Steuerentlastungen auf die Zustimmung im Bundesrat angewiesen. Nach derzeitigem Stand ist eine Zustimmung indes nicht sehr wahrscheinlich.
Hinweis:
Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff „kalte Progression„? Die Finanzverwaltung hat sich hierzu etwas einfallen lassen. In der Mediathek des Bundesfinanzministeriums wird der Begriff im Rahmen der Rubrik „einfach erklärt?__nnn=true interaktiv erläutert.