In für ARBEITNEHMER

Der tatsächliche Verwendungszweck von Fachliteratur muss darauf untersucht werden, ob es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Zur Feststellung der Verwendung von Büchern und Zeitschriften hat der Arbeitnehmer für jedes einzelne Exemplar konkret darzulegen, in welchem Umfang das jeweilige Werk beruflich verwendet wird. Ohne diese Angaben lässt sich die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nur zuverlässig beurteilen, sofern es sich um unentbehrliche und eindeutige Fachliteratur handelt, bei der die Annahme einer privaten Mitverwendung regelmäßig ausgeschlossen werden kann.
FG Rheinland-Pfalz 2.10.08, 4 K 2895/04, Revision unter VI R 53/09