In für UNTERNEHMER

Die verlangte Funktions- und Risikoanalyse (§ 4 Nr. 3 GAufzV) hat für die Verrechnungspreisbestimmung zentrale Bedeutung.
Denn ein Fremdvergleich ist nur möglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind.Die Höhe der fremdüblichen Marge hängt entscheidend von den wahrgenommenen Funktionen und den übernommen Risiken ab.

Funktionsanalyse

Forschung- und Entwicklung
Design
Einkauf
Lagerhaltung/Transport
Produktion
Auftragsfertigung/Lohnveredelung
Montage
Marketing/Werbung
Kundenaquisition
Vertrieb
Kundendienst
Verwaltungsfunktionen (Finanzwesen, Forderungsmanagement, Personalwesen, Management)

Risikoanalyse

Verlustrisiko aus Investitionen in Maschinen/Einrichtungen/Forschung und Entwicklung
Volumenrisiko
Produkthaftungs- und -fehlrisiko
Absatzpreisrisiko
Lagerhaltungsrisiko
Kreditrisiko
Wechselrisiko
Die Funktions- und Risikoanalyse beinhaltet auch eine Darstellung der Wertschöpfungskette.
Diese besteht üblicherweise aus Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb, wobei der Forschung und Entwicklung der größte Anteil am Gesamtgewinn zuzurechnen ist.