In Steuer-Tipps für ALLE

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 unter anderem dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend in 2019 in Kraft treten. |

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Ab Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn EUR pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 EUR, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 EUR monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst. Er steigt ab 1.1.2019 und 1.1.2020 um jeweils 192 EUR.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9.000 EUR jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9.168 EUR an, 2020 dann auf 9.408 EUR. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 %, für 2020 eine von 1,95 % an.

Verkündung und Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in weiten Teilen zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Fundstelle
Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen