In für ARBEITNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

In den nächsten Wochen steht die Anfertigung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 auf dem Programm. Ein Blick in den Mantelbogen (Hauptvordruck ESt 1 A) zeigt, dass hier im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere zwei Neuerungen zu beachten sind.

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt in Zeile 91 des Mantelbogens. Die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) werden von den Anbietern elektronisch an das FA übermittelt. Die bisherige Anlage VL wird ab 2017 nicht mehr ausgestellt.

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung sind in einer beizufügenden Anlage zu erläutern (Zeile 98).

Hintergrund für diese neue Zeile ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 16, 1679). Danach führen Eintragungen in dem qualifizierten Freitextfeld (Zeile 98) dazu, dass der Sachverhalt aus der vollautomatisierten Bearbeitung ausgesteuert und gemäß § 155 Abs. 4 S. 3 AO i. V. mit § 150 Abs. 7 AO durch einen Amtsträger bearbeitet wird.

Es können Sachverhalte erläutert werden, die nicht in der Steuererklärung angeben werden können, weil es kein Feld dafür gibt, oder wenn den Angaben eine Rechtsauffassung zugrunde gelegt wird, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht.