In Steuer-Tipps für ALLE

Der BGH hat die Strafen für Steuerhinterziehung deutlich verschärft.
Bei hinterzogenen Steuern in Millionenhöhe kommen die Sünder künftig in aller Regel nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon.
Mit diesem Grundsatzurteil stellte der BGH erstmals Leitlinien für die Steuerhinterziehung auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren.
BGH 2.12.08, 1 StR 416/08


Bis 50.000 EUR sind Geldstrafen die Regel.
Bei hinterzogenen Beträgen zwischen 50.000 und 100.000 EUR kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob schon eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist.
Bei einem Hinterziehungsbetrag ab 100.000 EUR kann die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch angemessen sein.
Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kann die Vollstreckung der Freiheitsstrafe regelmäßig nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier kommt regelmäßig auch keine Erledigung im Strafbefehlsverfahren mehr in Betracht, da nur Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Nach § 370 AO liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht ge-rechtfertigte Steuervorteile erlangt hat. Das ist bei einem Schaden von über 50.000 EUR der Fall und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu ahnden. Nicht erfasst von der BGH-Rechtsprechung sind die Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage oder die in der Praxis geläufige Vereinbarung eines Geständnisses gegen Bewährung. Solche arbeitserleichternden Verfahrensausgänge erreichen den BGH nicht.
Steuer-Tipp
Durch das Jahressteuergesetz 2009 verlängert sich die Verjährungsfrist für schwere Steuerstraftaten von fünf auf zehn Jahre und wird damit an die Steuerfestsetzungsverjährung angepasst.
Die Berechnung der Höhe der Beitragshinterziehung bei Schwarzarbeit geht nach der neuen Vorgabe in § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV von einer Nettolohnabrede aus. Das ausbezahlte Arbeitsentgelt ist auf einen Bruttolohn hochzurechnen. Dadurch fallen die hinterzogenen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung höher aus.