In Steuer-Tipps für ALLE

Die ELStAM-Hotline (ELStAM = Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) wurde zum 31.12.2015 eingestellt.
Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums stehen für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM ab 2016 die zuständigen Finanzämter zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Ansprechpartner.

Beachten Sie?

Die Anlage des Schreibens enthält eine Übersicht über die zusätzlich erreichbaren Ansprechpartner der Länder unter Angabe der Rufnummer sowie der Erreichbarkeitszeiten.
BMF-Schreiben vom 11.11.2015, Az. IV A 7 – O 2353/14/10005 :003

Der Anspruchsberechtigte ist seit Juli 2007 in der Bundesrepublik Deutschland selbstständig tätig und hat hier seinen Wohnsitz. Er ist nach seinen Angaben in Deutschland krankenversichert, im Übrigen jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Die Kindergeldkasse lehnte den Antrag auf Festsetzung von Differenzkindergeld ab. Einspruch und Klage blieben erfolglos.

Entscheidung

Der BFH hob im Revisionsverfahren die Entscheidung des FG auf und verwies den Streitfall zur weiteren Sachverhaltsermittlung an die Vorinstanz zurück. Das FG war nach Meinung des BFH rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass dem Anspruchsberechtigten bei eröffnetem persönlichen Anwendungsbereich (Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71) kein Anspruch auf Differenzkindergeld zustehe, wenn die Konkurrenz zwischen dem deutschen Kindergeldanspruch und den polnischen Familienleistungen nach der nationalen Antikumulierungsvorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu lösen sei. Nach Auffassung des BFH besteht in einer derartigen Situation ein Anspruch auf Differenzkindergeld.