In für Freiberufler, Steuer-Tipps für ALLE

Mit bis zu 25 Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung ab sofort Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren bei notwendigen Investitionen, damit sie ihren Betrieb während der Corona-Krise wieder aufnehmen können. Gefördert werden unter anderem Schutzmaßnahmen im Kassen- und Sanitärbereich oder der Einbau von Lüftungsanlagen.
Pro Einrichtung kann mit bis zu 100.000 Euro geholfen werden. Die Förderlinie ist Teil des mit einer Milliarde Euro ausgestatteten Zukunftspakets NEUSTART KULTUR.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt: „Oft sind es gerade die kleinen und mittelgroßen Einrichtungen, die noch für ein kulturelles Angebot direkt vor Ort sorgen, insbesondere im ländlichen Raum. Als Orte der Begegnung bringen Kulturzentren, Literaturhäuser oder soziokulturelle Zentren ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammen. Damit stärken sie neben dem nachbarschaftlichen vor allem auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Stadtteils oder einer Kommune. Diese wichtige kulturelle Basisarbeit darf nicht durch die Corona-Pandemie verloren gehen. Deshalb unterstützen wir sie dabei, ihren Betrieb unter den veränderten Bedingungen fortzusetzen und so auch Arbeitsplätze zu sichern.“

Abgewickelt wird das Förderprogramm durch den Bundesverband Soziokultur e.V. Die Fördergrundsätze und Antragsformulare stehen ab sofort auf der Webseite des Verbands >>www.Neustartkultur.de<<.

Teil von NEUSTART KULTUR ist auch das Programm Theater in Bewegung. Erarbeitet wurde das Programm in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e. V. (INTHEGA). Antragsberechtigt sind Gastspielbühnen ohne eigenes Ensemble, die im Rahmen ihres künstlerischen Spielplanes Tournee- und Gastspieltheater verpflichten. Gefördert werden können bis zu 50 % dieser Gastspielkosten.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu:“Nachdem wegen der Corona-Krise auch die rund 400 Gastspielhäuser ohne eigenes Ensemble in Deutschland schließen mussten, ist den auf Gastspiele spezialisierten Ensembles und Theater jede Auftrittsmöglichkeit verloren gegangen. De facto findet Theater in vielen Regionen überhaupt nicht mehr statt. Eine Wiederaufnahme des Gastspielbetriebs ist angesichts der deutlich begrenzten Zuschauerzahlen vielfach aus eigener Kraft nicht finanzierbar. Deshalb unterstützt die Bundesregierung sie mit einem eigenen Förderprogramm dabei, ihre Theaterkunst wieder einem breiteren Publikum auch außerhalb der großen Städte zeigen zu können. Das schafft Arbeitsplätze und Einkommen, nicht nur für die freien Schauspielerinnen und Schauspielern, sondern auch für die beteiligten Gewerke.“

Die Antragsunterlagen und Fördergrundsätze für das Programm Theater in Bewegung sind ab dem 16. September 2020 auf der Webseite >>www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur<< zu finden.
Ab dem 9. September 2020 bietet die INTHEGA dazu auch telefonische Beratung an.

Darüber hinaus plant die Kulturstaatsministerin weitere Hilfs- und Fördermaßnahmen für Freie Gruppen und Theaterproduktionsorte, für Privattheater und den Bereich der Kinder und Jugendtheater. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.