In für UNTERNEHMER

Die in § 4 Nr. 1 der GAufzV verlangten Informationen über Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsbetrieb und Organisationsaufbau unterliegen in der Regel keinen großen Veränderungen und sind deswegen nicht jedes Jahr neu zu dokumentiert.
Allerdings wird insbesondere die erstmalige Dokumentation sehr zeitaufwändig sein, weil oftmals keine aktuellen Daten über sämtliche Beteiligungen verfügbar sind. Sie sollten diese Angaben jährlich auf ihre Aktualität prüfen und entsprechend ergänzen.
Sie sollten folgende Aufzeichnungen zu den in § 4 Nr. 1 GAufzV verlangten Informationen erstellen:
Auflistung aller nahestehenden Gesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2 AstG einschließlich der zugehörigen Beteiligungsverhältnisse (hierzu sei auf die Ausführungen im Kapitel „Dokumentationspflicht nur für Geschäftsbeziehungen mit nahestehende Personen“ verwiesen)
Darstellung der Konzernstruktur einschließlich Betriebsstätten und Beteiligungen an Personengesellschaften mittels Organigrammen und Charts.
Kurze Tätigkeitsbeschreibung Ihres Konzerns (mit Angaben zu Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, zur Herstellung von Wirtschaftsgütern, zum Vertrieb von Wirtschaftsgütern, zu Dienstleistungen, zur Finanzierung, zur Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, zu Arbeitnehmerentsendungen, zu Pool- und Kostenumlagevereinbarungen)
Kurze Tätigkeitsbeschreibung Ihrer gesellschaft mit Angaben zur ausgeübten Funktion und zu den bestehenden Geschäftsbeziehungen (einschließlich derer zu fremden Dritten).
Beifügung von Verrechnungspreisrichtlinien, sofern diese im Konzern/Ihrer Gesellschaft erstellt wurden.