In für UNTERNEHMER

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmer den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer persönlich unterschreiben muss oder ob die Unterschrift eines Bevollmächtigen ausreicht. § 18 Abs. 9 UStG verlangt dies im Gegensatz zum Muster der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der Antrag ist fristgebunden und bei Unterzeichnung durch eine nicht legitimierte Person unwirksam. Nach Fristablauf kann die Unterschrift des Berechtigten nicht nachgeholt werden.
BFH 13.8.08, XI R 19/08, beim EuGH unter C-433/08