In Steuer-Tipps für ALLE

Eine Frau, deren befristete Beschäftigung während der ersten Schwangerschaft auslief und deren erneute Mutterschutzfrist in der Zeit des ersten Elterngelds begann, erhält auch für das zweite Kind Mutterschaftsgeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Es sei nicht erforderlich, zunächst das erste Elterngeld auslaufen zu lassen und sich vor der zweiten Schutzfrist kurzzeitig arbeitslos zu melden.

Fundstelle
LSG Niedersachsen-Bremen 17.12.19, L 16 KR 191/18