In Steuer-Tipps für ALLE

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren erhalten steuerliche Entlastungen. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. |

Für Menschen, die neben ihrem eigentlichen Beruf beispielsweise in einem Impfzentrum Aufklärungsgespräche führen oder beim Impfen selbst beteiligt sind, greift die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt nach dem Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021. Die Pauschale wurde von 2.400 EUR im vergangenen Jahr auf 3.000 EUR im Jahr 2021 erhöht. Bis zu diesem Betrag sind demnach alle Einkünfte steuerfrei.

Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren arbeitet, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 EUR, seit 2021 sind bis zu 840 EUR steuerfrei.

Fundstelle
* Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom 17.2.21